Ex-Tierarzt teilt 150.000 Kinderpornos – jetzt kämpft er gegen Verurteilung an
Der angeklagte ehemalige Tierarzt aus dem Kreis Günzburg zieht seine Berufung beim Prozess in Memmingen nicht zurück. Seine Verteidigerin fordert ein ärztliches Gutachten.
Minderjährige in eindeutig aufreizenden Posen oder beim Sex mit Erwachsenen: Die Liste an strafbaren Bild- und Videodateien, die der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler beim Berufungsprozess am Montag im Landgericht Memmingen vorliest, ist lang. Auf der Anklagebank: ein 64-jähriger ehemaliger Tierarzt aus dem Landkreis Günzburg, der laut Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg rund 800.000 kinderpornografische Dateien auf einer Internetplattform verbreitet haben soll. Mindestens 150.000 Bilder und Videos haben die Ermittlerinnen und Ermittler bei zwei Durchsuchungen gefunden, darunter über 200 Daten, die sexuelle Handlungen zeigen. Im Oktober 2022 wurde der Rentner am Amtsgericht Memmingen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er legte Berufung ein. Damit war er nicht der Einzige.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg legte Berufung ein: Das Strafmaß sei der Tat nicht angemessen gewesen, so die Begründung am Montag. Beim Berufungstermin empfiehlt Richter Hasler dem Angeklagten und dessen Verteidigerin Renate Bens, die Berufung zurückzuziehen, die Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe sei bei dieser Menge an Kinderpornografie (und auch aufgrund einer Vorstrafe) ausgeschlossen. Der Beschuldigte zog die Berufung nicht zurück – Anwältin Bens beantragte hingegen ein ärztliches Gutachten und sprach die Internetsucht ihres Mandanten an. Richter und Staatsanwalt stimmten dem Antrag auf ein Gutachten zu. Das Verfahren wird so lange ausgesetzt.
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