Prozess: Aggressive Bulldogge beißt kleinen Hund in Krumbach tot
Plus Kind verletzt, Hund gestorben: Die Attacken seiner beiden aggressiven Bulldoggen haben für einen Tierhalter aus dem Kreis Günzburg Folgen.
Richtig teuer wird es jetzt für einen offenbar unbelehrbaren Hundebesitzer im Landkreis Günzburg. Weil durch die Attacken der beiden Bulldoggen des Mannes ein Kind verletzt und ein kleiner Hund totgebissen wurde, hat das Krumbacher Ordnungsamt ein Zwangsgeld und das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Halter verhängt. Werden die Strafen nicht gezahlt, droht dem Hartz-IV-Empfänger ein Aufenthalt hinter Gittern.
Amtsrichterin Julia Lang wartete vergeblich. Eigentlich sollte eine Verhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Mann aus dem südlichen Landkreis Günzburg beginnen, zu der auch drei Zeuginnen und Zeugen geladen waren. Aber nach einer Viertelstunde ließ sich der Angeklagte immer noch nicht blicken. Der Staatsanwalt beantragte einen Haftbefehl, Richterin Lang verwarf den Einspruch des Mannes gegen den Strafbefehl. Damit muss der Halter zweier Olde English Bulldoggen nun 90 Tagessätze zu 15 Euro, insgesamt also 1350 Euro zahlen. Tut er das nicht und legt keinen Einspruch ein, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe. Für den arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger bedeutet das bereits die zweite erhebliche finanzielle Auswirkung als Hundebesitzer.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Herr Kahler, Hundebesitzer müssen doch eine Haftpflichtversicherung abschließen, oder etwa nicht? Zudem zeugt es nicht von Intelligenz, Menschen, die offensichtlich kein Geld besitzen, mit einer Geldstrafe zu belegen. Schreiben Sie doch lieber einen investigativen Artikel, der den rechtlichen Missstand deutlich macht und aufbessernde Alternativen anbietet. Zudem gibt es Maßnahmen, die, wenn z. B. Kinder u. Jugendliche andere gefährden, greifen, hier durch das Jugendamt. Entsprechend gehört hier ein erweiterten "Tierschutz" her, der eingreift und den Hund wegnimmt. Ein Hund greift Menschen nur an, wenn er entsprechend "erzogen od. dressiert " wurde.