Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Günzburg: Sicher zur Bescherung: Polizei gibt Tipps für den Weihnachtsbaumtransport

Landkreis Günzburg

Sicher zur Bescherung: Polizei gibt Tipps für den Weihnachtsbaumtransport

    • |
    • |
    Der Christbaum ist gekauft - aber wie bringen wir ihn jetzt nach Hause? Die Polizei gibt Tipps, wie das sicher klappt.
    Der Christbaum ist gekauft - aber wie bringen wir ihn jetzt nach Hause? Die Polizei gibt Tipps, wie das sicher klappt. Foto: Reinhold Radloff (Archivbild)

    So langsam wird es Zeit, an den Kauf des Weihnachtsbaums zu denken. Damit die Freude nicht durch Unfälle getrübt wird, gibt die Polizei wichtige Hinweise zum sicheren Transport. Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder im Anhänger: Eine sorgfältige Sicherung ist unerlässlich. Wer die Vorschriften beachtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

    Ein Weihnachtsbaum muss während der Fahrt so gesichert sein, dass er weder verrutschen noch herunterfallen kann. Optimal wäre ein Transport im Fahrzeuginneren, beispielsweise durch das Umklappen der Rücksitzbank, damit Fahrer und Baum sicher nach Hause kommen. Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, ist ein Dachträger ideal, um den Baum sicher mit Spanngurten zu befestigen. Ist kein Dachträger vorhanden, muss der Baum dennoch sicher auf dem Fahrzeugdach befestigt werden. Hier empfiehlt es sich, eine schützende Decke als Unterlage zu verwenden, um den Autolack vor Kratzern zu schützen, und stabile Spanngurte zu nutzen, die an festen Punkten wie der Dachreling oder den Türrahmen des Autos angebracht werden können. Selbst bei einer Vollbremsung mit nur 20 km/h kann ein ungesicherter Baum zu einem gefährlichen Geschoss werden, warnt die Polizei. Ein festes Netz schützt zudem vor abgebrochenen Ästen durch den Fahrtwind. Auch auf die Gesamthöhe des Fahrzeugs mit Baum muss geachtet werden, um Beschädigungen bei Brücken, Unterführungen oder Schildern zu vermeiden.

    Diese gesetzlichen Vorgaben gelten für den Transport des Weihnachtsbaums:

    - Maximale Fahrzeugmaße mit Baum: Breite 2,55 Meter, Höhe vier Meter.

    - Überstand nach vorn: Bis auf eine Höhe von 2,5 Metern darf der Christbaum nicht nach vorn über das Fahrzeug herausragen.

    - Überstand nach hinten: Bei einer Strecke von bis zu 100 Kilometern maximal drei Meter, bei längeren Strecken maximal 1,5 Meter.

    - Sichtbarkeit: Der Baum darf keine Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen verdecken.

    - Kennzeichnung bei Überstand: Ragt der Christbaum mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, muss er entsprechend gekennzeichnet werden. Dies kann durch eine hellrote, mindestens 30 x 30 Zentimeter große Fahne erfolgen, die durch eine Querstange auseinandergehalten wird, ein gleichgroßes, hellrotes Schild, das quer zur Fahrbahn pendelnd aufgehängt wird, oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen hellroten Körper mit einer Höhe von 30 Zentimetern und einem Durchmesser von 35 Zentimetern

    - Die Anbringung dieser Sicherungsmittel darf maximal 1,5 Meter über der Fahrbahn erfolgen. Falls erforderlich, wie zum Beispiel bei Dämmerung oder Dunkelheit, ist zusätzlich eine rote Rückleuchte und ein roter Rückstrahler anzubringen, wobei diese nicht höher als 90 cm sein dürfen. Ragt der Christbaum auf einer Seite mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeugleuchten hinaus, muss er gesondert gekennzeichnet werden.

    Auch beim Transport mit dem Fahrrad gelten Sicherheitsvorkehrungen:

    - Die Ladung muss fest gesichert sein, damit sie bei Bremsmanövern oder Ausweichbewegungen nicht verrutscht oder herunterfällt.

    - Der Baum darf seitlich höchstens 40 Zentimeter über das Fahrrad hinausragen, sofern keine zusätzliche Beleuchtung angebracht ist.

    - Lastenräder bieten sich besonders an, da sie stabiler sind. Eine sichere Befestigung sowie freie Sicht in alle Richtungen sind dabei Pflicht.

    Mit einer sorgfältigen Sicherung des Weihnachtsbaums schützen die Käufer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Und sie sorgen dafür, dass der Weihnachtsbaumkauf keine teure Angelegenheit wird: Für ungesicherte Weihnachtsbäume kann nämlich ein Bußgeld von bis zu 100 Euro verhängt werden. Bei einem Verkehrsunfall droht zudem eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden