Bereits Ende vergangenen Jahres hat eine 60-Jährige aus Leipheim einen niedrigen vierstelligen Betrag über eine Online-Plattform in Kryptowährungen investiert. Bereits nach kurzer Zeit zeigte ihr angebliches Wallet einen Wert im unteren fünfstelligen Bereich an. Die angeblichen Betreiber der Plattform forderten die Geschädigte auf, zehn Prozent des Depotwertes für eine Auszahlung des Geldes zu überweisen. Die 60-Jährige überwies daraufhin eine weitere vierstellige Summe an eine ihr mitgeteilte Bankverbindung. Trotz ihrer Einzahlung kam es, so die Polizei, nicht zu der vereinbarten Auszahlung ihres angeblich erwirtschafteten Gewinns. Die Geschädigte stellte fest, dass sie ihr Wallet zwar einsehen kann, jedoch keinerlei Aktionen ausführen kann. Aufgrund dieser Unregelmäßigkeiten erstattete die 60-Jährige Anzeige wegen Betruges. Insgesamt entstand ihr durch die Scheinanlage ein Vermögensschaden im unteren vierstelligen Bereich. (AZ)
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