
Fahrer belädt sein Fahrzeug mit doppeltem zulässigem Gewicht

Fahrer belädt sein Fahrzeug mit doppeltem zulässigem Gewicht. Polizei untersagte die Weiterfahrt und verlangte eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro.
Am Sonntagabend unterzogen Beamte der Verkehrspolizei Günzburg einen Transporter einer Verkehrskontrolle. Bei der Beurteilung der Ladungsgewichte ergab sich der Verdacht einer deutlichen Überladung, weshalb das Fahrzeug auf eine Brückenwaage geleitet wurde. Hier bestätigte sich, dass das Fahrzeug mit einer eigentlichen zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen um 100 Prozent, also auf etwa sieben Tonnen, überladen war. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten gegen den Fahrer ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. (AZ)
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