Überladung, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Nichteinhaltung der Ruhezeiten notierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Günzburg am Sonntag auf die Ahndungsliste bei Kontrollen im Güterverkehr auf der A8. Die für Gefahrgut und Schwerverkehr speziell beschulten Beamten unterzogen dem Polizeibericht zufolge gezielt zur Überwachung des Sonntagsfahrverbotes und dessen reglementierten Ausnahmen Fahrzeuge und Gespanne einer Überprüfung.
Ein Fahrzeugtransporter mit Anhänger setzte sich hierbei über das Fahrverbot hinweg und hatte gleichzeitig das Zugfahrzeug um knapp 20 Prozent überladen, weshalb die Weiterfahrt vor Ort untersagt und ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eröffnet wurde.
Zu kurze Pausen legte ein 64-jähriger Sattelzugfahrer ein und verkürzte die vorgeschriebenen Ruhezeiten um mehrere Stunden. Eine Auswertung des Fahrtenschreibers ergab zudem, dass der Fahrer zu schnell unterwegs war. Das Kontrollgerät zeichnete eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 98 km/h statt den erlaubten 80 km/h auf, weshalb ein Bußgeld fällig wurde. Da der Mann eine Ausnahme für das Verkehrsverbot an Sonntagen in Anspruch nehmen konnte, durfte er zumindest weiterfahren. (AZ)
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