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Leipheim: Kontrolle an der A8: Lkw-Fahrer verstoßen gegen mehrere Regeln

Leipheim

Kontrolle an der A8: Lkw-Fahrer verstoßen gegen mehrere Regeln

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    Die Polizei hat an der A8 bei Leipheim verstärkt den internationalen Schwerlastverkehr kontrolliert.
    Die Polizei hat an der A8 bei Leipheim verstärkt den internationalen Schwerlastverkehr kontrolliert. Foto: Marcus Brandt (Symbolbild)

    Beamte des Gefahrguttrupps des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West haben am Donnerstagnachmittag an der Tank- und Rastanlage Leipheim auf der A8 Kontrollen durchgeführt. Zusammen mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität legten sie ein verstärktes Augenmerk auf den internationalen Schwerverkehr. Bei verschiedenen Lkw-Fahrern und deren Unternehmen wurden hierbei eine Vielzahl an Verstößen offengelegt.

    Wie es im Polizeibericht heißt, führte ein 34-jähriger serbischer Staatsangehöriger einen Kleintransporter, an dem die Abgasnachbereitungsanlage manipuliert war. Außerdem konnte er kein gültiges Visum zur Einreise vorweisen und war nicht im Besitz einer für den internationalen gewerblichen Güterverkehr vorgeschriebenen EU-Fahrerbescheinigung. Darüber hinaus führte der Mann keine Tageskontrollblätter zum Nachweis der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2300 Euro.

    Lkw-Fahrer müssen Sicherheitsleistung hinterlegen

    Bei einem 45-jährigen ungarischen Lkw-Fahrer und dessen Fuhrunternehmen stellten die Beamten Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz, dem Fahrpersonalgesetz und dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz fest. Für seine Verstöße und die seines Fuhrunternehmens musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 3000 Euro hinterlegen. Auch seine Weiterfahrt untersagten die Beamten bis zur Umladung auf ein anderes Fahrzeug.

    Bei einem 31-jährigen Fahrer stellte die Polizei zum wiederholten Mal einen Verstoß fest. Wie bei einer Kontrolle im März bereits festgestellt worden war, manipulierte der Fahrer das Abgassteuergerät seines Kleintransporters. Hierdurch verschlechterten sich die Abgaswerte erheblich. Der Fahrer musste sein Fahrzeug bis zur Behebung der Manipulation vor Ort stehen lassen und gleichzeitig eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 Euro hinterlegen. (AZ)

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