Auf der A8 bei Leipheim hat die Verkehrspolizei am Montagvormittag einen Sattelzug kontrolliert. Laut Polizei war dieser mit Kfz-Teilen beladen. Diese Ladung falle jedoch nicht unter die Ausnahmeregelung des Sonntags- und Feiertagsfahrverbots für Lkws. Zudem stellten die Beamten bei dem 41-jährigen Fahrer mehrere Verstöße gegen die vorgeschriebenen Ruhezeiten fest. In der Folge erhob die Polizei von dem Fahrer und der Firma eine Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Bereich. Sie unterband die Weiterfahrt bis Montagabend um 22 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt endete der Fahrverbotszeitraum. (AZ)
Leipheim
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