Eine 47-Jährige lernte über eine Onlineplattform einen Mann kennen. Durch eine Vielzahl von Lügen brachte dieser sie um eine fünfstellige Summe. Als die Geschädigte misstrauisch wurde, erpresste er sie. Die Polizei warnt vor der als Liebesbetrug bekannten Masche und gibt Tipps, wie man sich richtig verhält.
Auf der Suche nach der großen Liebe versuchen viele über das Internet andere kennenzulernen. Das machen sich auch Betrüger zunutze. Ist ein Kontakt über soziale Netzwerke und Messengerdienste erst einmal hergestellt, werden Sie im Internet oder am Telefon mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft – und zwar einzig und allein mit dem Ziel, Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Oft haben die Täter vorher über viele Wochen hinweg ernsthaftes Interesse an ihrer Online-Bekanntschaft vorgetäuscht.
Täter täuschen echtes Interesse vor, um an Geld zu kommen
Aus diesem Grund fällt es Betroffenen oft nicht schwer, einer ersten Geldforderung nachzukommen. Seinem Partner oder der Partnerin würden die meisten schließlich auch Geld leihen. Doch das ist oft der Anfang von weiteren Geldforderungen oder Bitten, um finanzielle Gefallen. Plötzlich gibt es Schwierigkeiten mit der Einreise, dem Pass, einer Autopanne, einem Überfall oder Diebstahl der Kreditkarte, einem Krankenhausaufenthalt oder vielem anderen mehr – die Betrüger brauchen dringend schnelles Geld und die betroffene Person ist die einzige Hoffnung. In vielen Fällen operieren die Täter aus dem Ausland. Vergangenen Montag erschien eine 47-Jährige bei der Polizeiinspektion Günzburg, um sich hinsichtlich eines Problems mit einer Internetbekanntschaft beraten zu lassen. In der Hoffnung auf eine gemeinsame Beziehung schickte sie unter anderem erotische Bildaufnahmen an die Person, welche ihrerseits vermeintliche Bildaufnahmen von sich selbst sendete. Im Verlauf des Onlinekontaktes bat sie der unbekannte Chatpartner immer um finanzielle Hilfe, da angeblich verschiedene Notlagen vorlagen. Unter anderem sei eine Arztrechnung offen gewesen, welche er dringend begleichen musste. Weiterhin versprach er ihr ein hochpreisiges Fahrzeug als Entschädigung, wenn sie ihrerseits hilft.
47-Jährige zahlte dem Betrüger einen niedrigen fünfstelligen Betrag
Insgesamt leistete die Geschädigte im guten Glauben an eine sich entwickelnde Partnerschaft Zahlungen in einem niedrigen fünfstelligen Wert an den Unbekannten. Nachdem sie schließlich nicht mehr zahlungsfähig war, drohte der Täter ihr mit der Veröffentlich der erotischen Bildaufnahmen. Bei der Polizei wurde sie schließlich aufgeklärt, dass sie Opfer eines Betrugs wurde. Die Polizeiinspektion Günzburg hat die Ermittlungen im vorliegenden Fall aufgenommen. Besonders ist hierbei, dass zusätzlich zu der üblichen Vorgehensweise bei dem als Love Scamming bekannten Phänomen von Seiten des Täters eine Erpressung folgte. Die Täter drohen hierbei regelmäßig mit der Veröffentlichung erotischer Bilder. Hierbei handelt es sich um eine als Sextortion bekannte Betrugsmasche, die für den Täter jedoch erfolglos blieb. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West 98 erfolgreiche Fälle der Betrugsmasche Love Scamming. Die Betrüger erzielten dabei eine Summe von knapp eineinhalb Millionen Euro. Im laufenden Jahr wurden der Polizei bereits 24 Fälle mit einer Schadenssumme von knapp 375.000 Euro zur Anzeige gebracht. Im Landkreis Günzburg wurden im Jahr 2024 elf erfolgreiche Fälle von Love-Scamming angezeigt. Im laufenden Jahr sind es bislang drei Fälle.
Die Tipps der Polizei: So schützen Sie sich vor Love Scamming
Diese Tipps gibt die Polizei, um sich vor der Betrugsmasche zu schützen: • Seien Sie bei neuen Kontakten vorsichtig: Um nicht Opfer von Love Scamming zu werden, sollten Sie bei jeder Kontaktaufnahme von Unbekannten über das Internet oder über Messenger-Dienste grundsätzlich misstrauisch zu sein. Achten Sie auf Ungereimtheiten und Widersprüche und lassen Sie sich von fadenscheinigen Ausreden und Erklärungen nicht blenden. • Überweisen Sie grundsätzlich kein Geld an Menschen, die Sie nie persönlich kennengelernt oder gesehen haben. Machen Sie geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig. • Seien Sie misstrauisch, wenn ein persönliches Treffen immer wieder verschoben wird. • Erstatten Sie Anzeige: Sollten Sie in eine solche Situation geraten, wenden Sie sich umgehend an die Polizei. • Im Notfall wählen Sie den Notruf 110. (AZ)
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