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Memmingen/Günzburg: Kita-Fördergeldaffäre: Das Urteil gegen Denzler ist rechtskräftig

Memmingen/Günzburg

Kita-Fördergeldaffäre: Das Urteil gegen Denzler ist rechtskräftig

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    Das Urteil des Landgerichts gegen Stephanie Denzler ist rechtskräftig.
    Das Urteil des Landgerichts gegen Stephanie Denzler ist rechtskräftig. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Die ehemalige Vorsitzende des Trägervereins der Kindertageseinrichtung Kids&Company aus Günzburg ist am Dienstag vor vier Wochen des Betrugs in 46 Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil gegen die Ex-Politikerin Stephanie Denzler beinhaltet ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, plus die Kosten des Verfahrens, die sie tragen muss. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre. Inzwischen ist dieses Urteil rechtskräftig. Das teilt Jürgen Brinkmann, Pressesprecher des Memminger Landgerichts, auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

    Dass das Urteil rechtskräftig wurde, ist keine große Überraschung angesichts der Verständigung der Parteien vor Gericht (wir berichteten). Im Rahmen der Verständigung hat Denzler letztlich über ihren Anwalt Nikolaus Fackler (Augsburg) gestanden, was in der Urteilsfindung strafmildernd berücksichtigt wurde. Durch ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Rabattmodell ist laut der Staatsanwaltschaft Memmingen schon vor einigen Jahren eine Fördersumme von rund 1,5 Millionen Euro zu Unrecht an die Günzburger Kindertageseinrichtung ausbezahlt worden. Die nicht rechtmäßig geflossenen Fördergelder seien nach Auffassung des Gerichts der Einrichtung zugutegekommen. Die unrechtmäßig geflossenen Beiträge seien bereits zurückgezahlt worden. In ihrem Geständnis ließ Denzler verlauten, sie bedauere es sehr, die Rechtskonformität des Rabattmodells nicht ausreichend überprüft zu haben. Binnen einer Woche hätte die Ex-Vorsitzende gegen das Urteil vorgehen können, also Rechtsmittel einlegen können. Das ist nach Aussage des Landgerichtssprechers nicht passiert.

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