Die Stimmung unter den Bewohnern eines Anwesens war offensichtlich nicht die beste. Immer wieder kam es zu mehr oder minder heftigen Streitereien. An einem Junitag vergangenen Jahres eskalierte der nachbarschaftliche Kontakt und brachte einen 72-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Doch die Verhandlung fand ein überraschendes Ende.
Auslöser der Auseinandersetzung ist laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein seit Längerem schwelender Streit unter Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus in einer Stadt im nördlichen Landkreis, bei dem es um Lärm geht. Der Senior verlor an diesem Tag laut Anklage seine Fassung und soll auf eine Besucherin seiner Nachbarin losgegangen sein. Er habe die Frau am Oberarm gepackt und ihr einen Stoß versetzt, heißt es in der Anklageschrift weiter, wodurch das 29-jährige Opfer Schmerzen erlitten hätte. Dann sollte es noch heftiger gekommen sein: Der 72-Jährige soll dann mit seiner Krücke zum Schlag ausgeholt haben, die Gehhilfe am Torbogen der Gartentür hängen geblieben sein. Eine Szene, die an einen Slapstik-Film erinnert.
Amtsgericht Günzburg verhandelt Körperverletzungsfall
Gegen den Strafbefehl wegen Gefährlicher Körperverletzung, den er daraufhin erhallten hatte, hatte der Senior durch seinen Verteidiger Gerd Konrad (Thannhausen) Einspruch eingelegt. So kam es also zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Günzburg bei Richterin Julia Lang. Der Angeklagte beschrieb im Gerichtssaal in stockenden Worten, wie es aus seiner Sicht damals zur Eskalation gekommen sei. Wegen des Lärms, den ihre drei Kinder gemacht hätten, habe er die Mutter dazu aufgefordert, die Kinder zu beruhigen. Doch das habe die Frau nicht getan. Stattdessen habe sie ihm als Reaktion gedroht: „Komm raus, dann schneide ich die die Kehle ab.“
Als der Mann daraufhin mit seiner Gehhilfe aus dem Haus kam, sei es zu Beleidigungen gekommen. Dann hätten sich die Beteiligten „geschoben“. Der angebliche Schlag sei jedoch eine Lüge. Seine Ehefrau habe versucht, die beiden Streitenden voneinander zu trennen und ihn dabei zurückgedrängt. Hätte der Schlag mit der Krücke die Frau getroffen, wenn der Torbogen dies nicht verhindert hätte, wollte Richterin Lang vom Angeklagten wissen. „Ja“, räumte der Angeklagte freimütig ein.
Senior soll Zeugin mit Krücke bedroht haben
Die von der Attacke betroffene 29-Jährige machte als Zeugin zum Geschehen widersprüchliche Angaben. Sie habe sich aufgeregt, weil der Senior in seinem Fenster eine Überwachungskamera installiert habe. Sie wolle nicht, dass ihre Kinder und sie selbst gefilmt werden, habe sie dem Angeklagten gesagt. Dann sei der 72-Jährige wie von der Tarantel gestochen mit seiner Krücke aus dem Haus gelaufen und habe sie angeschrien. Außerdem habe der Angeklagte mit der Krücke herumgefuchtelt und sie einmal am Arm getroffen.
Eine Aussage, welche die Zeugin trotz zweimaliger Vernehmung durch die Polizei vorher nicht gemacht habe, kritisierte die Richterin. „Er hat in die Luft geschlagen“, behauptete die Zeugin. Außerdem habe er ihr gedroht, sie umzubringen, sollte sie noch einmal mit ihrem Auto auf den Hof fahren, obwohl dieser eine frei zugängliche Parkfläche sei.
Nach dieser Zeugenaussage hatte Richterin Lang offensichtlich genug von dem Nachbarschaftsstreit gehört. In Verständigung mit dem Staatsanwalt wurde das Verfahren gegen den 72-Jährigen eingestellt. Der Mann durfte das Amtsgericht Günzburg ohne eine Bestrafung verlassen.
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