Trotz "Booster"-Impfung wird Frau Zutritt zum Offinger Kino verwehrt
Plus Dass es neue Bestimmungen zur Gültigkeit der Drittimpfung gibt, hat man im Offinger Kino verpasst. Der Betreiber bedauert, deswegen eine Frau nicht eingelassen zu haben.
Sie hatte sich gefreut auf einen schönen Kinoabend mit anderen Frauen. Am Mittwochabend vergangener Woche habe sie den Film "Respect" im Offinger Kino ansehen wollen. Selbstverständlich habe sie ihren Impfausweis und die CovPass-App auf dem Handy dabei gehabt. Trotzdem wurde nichts daraus: Elisabeth Chiwona aus Günzburg wurde der Zutritt verwehrt, wie sie unserer Redaktion schreibt. Und das habe sie sehr geärgert.
Da sie seit 10. Januar "geboostert" sei, habe sie keinen zusätzlichen Schnelltest gemacht - in Kinos gilt 2G plus. Der Kinobetreiber habe jedoch darauf beharrt, dass ihre Auffrischungsimpfung nicht gültig sei, weil noch keine 15 Tage alt. "Wir wiesen ihn darauf hin, dass sich die Gesetzeslage geändert hat, und die Boosterung nun ab sofort gültig ist." Das sei ja auch auf der Titelseite unserer Zeitung an jenem Mittwoch nachzulesen gewesen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Dann kann es dem Betreiber aber nicht Ernst genug damit zu sein, immer die aktuellsten Bestimmungen umzusetzen und anzuwenden.
Ein kurzer Blick in die Zeitung oder ein kurzer Blick auf die Internetseiten der bayr. Staatsregierung hätten Abhilfe schaffen können.
Aber wer nicht will, dem ist nicht zu helfen. Es besteht in solchen Fällen nicht nur eine Bring- sondern auch eine Holschuld.
Sprich, er MUSS nicht immer warten, bis er die aktuellsten Regelungen zugesendet bekommt, man muss sich auch ein wenig selbst darüber informieren.
Anscheinend besuchen sein inu genügend andere Bürger, so dass er nicht auf jeden Fast angewiesen ist.