Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Polizeikontrolle in Leipheim deckt gravierende LKW-Verstöße auf

Leipheim

LKW-Kontrolle in Leipheim: Polizei erhebt hohe Strafzahlungen

    • |
    • |
    Eine großangelegte Polizeikontrolle fand an der A8 auf der Rastanlage Leipheim statt.
    Eine großangelegte Polizeikontrolle fand an der A8 auf der Rastanlage Leipheim statt. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Bei einer Kontrolle auf der Autobahnraststätte in Leipheim hat die Polizei zahlreiche Verstöße festgestellt. Die Verkehrspolizei Günzburg kontrollierte am Sonntag zahlreiche Lastwagen, heißt es im Polizeibericht. Mittags überprüften die Beamten einen spanischen Sattelzug. Laut Polizei war ein Reifen des Sattelaufliegers so stark abgefahren, dass bereits das Drahtgeflecht sichtbar war. Die Polizei ordnete einen sofortigen Reifenwechsel an und erhob eine Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich von dem 56-jährigen rumänischen Berufskraftfahrer.

    Kurz darauf kontrollierten die Beamten einen italienischen Sattelzug, der von einem Ehepaar geführt wurde. Die Auswertung der digitalen Tachodaten ergab nach Angaben der Polizei, dass beide Berufskraftfahrer sowohl die tägliche als auch die wöchentliche Ruhezeit nicht eingehalten hatten. Zudem waren sie ohne Fahrerkarte unterwegs. Die Polizei erhob laut Polizeibericht vom Fahrer eine Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Bereich, von der Beifahrerin wurde ein mittlerer dreistelliger Betrag fällig. Das Unternehmen wurde außerdem zur Zahlung eines mittleren vierstelligen Betrages verpflichtet. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt, bis die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten wurden.

    Verkehrskontrollen in Leipheim: Zahlreiche Verstöße aufgedeckt

    Am Abend kontrollierten die Beamten zudem einen niederländischen Sattelzug. Aus dem Polizeibericht geht hervor, dass der 35-jährige bulgarische Fahrer mehrfach seine Tageslenkzeit um bis zu vier Stunden überschritten hatte, die Lenkzeitunterbrechung nicht einhielt, die tägliche Ruhezeit an mehreren Tagen verkürzt und die Lenkzeit in der Doppelwoche überschritten hatte. Die Beamten erhoben beim Fahrer eine Sicherheitsleistung im oberen dreistelligen Bereich und bei dem niederländischen Unternehmen eine Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Bereich. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden