Auf der A8 bei Burgau hat die Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizei Günzburg am Montagmittag einen 35-jährigen Autofahrer kontrolliert. Dabei hätten die Beamten ermittelt, dass das Auto nicht versichert war. Der Fahrer habe jedoch beteuert, dass er sein Fahrzeug unlängst versichert hatte und zeigte den Beamten eine Versicherungspolice vor.
Fälschungsmerkmale auf Versicherungsdokument
Die Schleierfahnder erkannten Fälschungsmerkmale auf dem Dokument und überprüften es genauer. Tatsächlich handelte es sich laut Mitteilung bei der Versicherungspolice um eine Totalfälschung. Daraufhin habe der 35-Jährige noch vor Ort online eine Versicherung abgeschlossen, die jedoch erst ab dem Folgetag gültig war, so die Polizei. Die Weiterfahrt wurde dem Mann bis dahin untersagt und eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich angeordnet.
35-Jähriger hält sich nicht an Aufforderung der Polizei
Später habe sich jedoch herausgestellt, dass sich der 35-Jährige nicht daran gehalten hat. Gegen Abend wurde er in Baden-Württemberg erneut einer Kontrolle unterzogen. Hier musste er ebenfalls eine erhebliche Sicherheitsleistung wegen Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinterlegen. (AZ)
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