Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Städtebauförderung: 2,03 Millionen Euro für Städte und Gemeinden im Landkreis Günzburg

Landkreis Günzburg

2,03 Millionen Euro für Städte und Gemeinden im Landkreis Günzburg

    • |
    • |
    • |
    2,03 Millionen Euro fließen aus der Städtebauförderung in den Landkreis.
    2,03 Millionen Euro fließen aus der Städtebauförderung in den Landkreis. Foto: Florian Ankner (Archiv)

    In diesem Jahr stehen in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Sozialer Zusammenhalt“, „Lebendige Zentren“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für ganz Bayern insgesamt fast 205 Millionen Euro für 444 Städte, Märkte und Gemeinden zur Verfügung. Wie die Landtagsabgeordneten Jenny Schack (CSU) und Marina Jakob (Freie Wähler) sowie der Bundestagsabgeordnete Alexander Engelhard (CSU) in Pressemitteilungen schreiben, fließen hiervon 2,03 Millionen Euro in den Landkreis Günzburg.

    „Mit dem Programm ‚Lebendige Zentren‘ unterstützen wir unsere Kommunen dabei, Stadt- und Ortskerne als attraktive und lebenswerte Zentren zu erhalten“, sagt Schack. Die Stadt Günzburg erhält hierfür 1,06 Millionen Euro an Förderung, der Markt Jettingen-Scheppach 600.000 Euro, die Stadt Thannhausen 190.000 Euro und der Markt Ziemetshausen 30.000 Euro.

    Günzburg erhält 1,06 Millionen Euro Fördermittel

    „Daneben investieren wir in die städtebauliche Gestaltung, die den Zusammenhalt und das soziale Leben fördert“, sagt Engelhard. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ habe das Ziel, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. „Für die Krumbacher Altstadt werden hierfür 60.000 Euro zur Verfügung gestellt, Ichenhausen erhält 90.000 Euro“, erklärt Landtagsabgeordnete Jakob.

    Jede Kommune entscheidet selbst, für welche Projekte die Fördermittel eingesetzt werden. Die Förderregeln sollen möglichst viel Freiheit für die Städte und Gemeinden gewährleisten. Damit sei die Städtebauförderung aus Sicht der beiden Abgeordneten die Speerspitze einer unbürokratischen Kommunalförderung.

    Städtebauförderung: Sonderregeln zum Beispiel für die Sicherung von Altbauten

    Hintergrund: An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Gemeinden grundsätzlich zu je einem Drittel. Laut Pressemitteilung kann der kommunale Eigenanteil beispielsweise bei interkommunalen Maßnahmen auf bis zu 10 Prozent abgesenkt werden. Weitere Sonderregeln gelten für Gesamtmaßnahmen in historischen Altstädten und Stadtbereichen mit denkmalwerter Bausubstanz, für die Sicherung von Altbauten oder anderer stadtbildprägender Gebäude. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden