Morris Craven ist verärgert. Seitdem die Lexfit GmbH zum Jahreswechsel das Fitnessstudio an der Günzburger Lochfelbenstraße übernommen hat, fühlt sich der 33-Jährige ungerecht behandelt. So sei mit der Übernahme die Nutzung des Getränkespenders, der zuvor im monatlichen Mitgliedsbeitrag inklusive war, kostenpflichtig geworden. Andere Mitglieder bemängeln im Internet und unserer Redaktion gegenüber, dass weitere Leistungen eingeschränkt worden seien. Und das, obwohl der neue Betreiber angekündigt habe, alles bleibe beim Alten, kritisiert Sportler Craven. Aber haben Verbraucherinnen und Verbraucher in solchen Fällen nicht ein Sonderkündigungsrecht? Nicht automatisch, sagt eine Expertin.
Günzburg
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