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  3. Altenstadt: Ärger um Zinsen: Zahlen Altenstadter zu hohe Gebühren?

Altenstadt
10.09.2019

Ärger um Zinsen: Zahlen Altenstadter zu hohe Gebühren?

Die Altenstadter bezahlen zu hohe Gebühren, glabt Bürger Winfried Rau. Das Verwaltungsgericht hat nun aber anders entschieden.

Plus Ein Bürger ist der Meinung, die Verwaltung setze zu hohe kalkulatorische Zinsen an. Ein Gericht entschied anders. Doch das Thema ist wohl noch nicht vom Tisch

In Altenstadt sind sie ein Dauerstreitthema – kalkulatorische Zinsen: Der ehemalige Marktrat Winfried Rau hat es sich zur persönlichen Aufgabe gemacht, für eine Senkung ebendieser Zinsen in Altenstadt zu kämpfen. Denn der ehemalige Bänker ist davon überzeugt, dass die Altenstadter zu hohe Gebühren zahlen. Rau hatte gemeinsam mit 16 Bürgern einen entsprechenden Antrag bei der Marktgemeinde eingereicht und sogar geklagt. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab allerdings der Verwaltung recht. Das Urteil stützt sich dabei auf eine aktuelle Rechtssprechung des übergeordneten Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München, wie der Altenstadter Bürgermeister Wolfgang Höß mitteilt.

So viel könnten die Altenstadter angeblich sparen

Rau hält dennoch weiter an seiner Überzeugung fest, dass die kalkulatorischen Zinsen in Altenstadt zu hoch angesetzt seien. Die sogenannten kalkulatorischen Zinsen fließen in verschiedenen kommunale Gebühren ein, etwa für Wasser, Abwasser oder auch Bestattungen. In Bayern obliegt es den Kommunen, die Höhe der jeweiligen Zinssätze festzulegen. Winfried Rau empfindet das als unfair, denn schließlich sollte doch der Grundsatz gelten, dass alle Bürger gleich behandelt werden. Er rechnet vor, wie viel sich die Altenstadter hätten sparen können, wenn in der Marktgemeinde dieselben Zinssätze gelten würden wie in der Stadt Lindau. In einem Zwei-Personen-Haushalt hätte das im Jahr 2018 einen Unterschied von 42,70 Euro gemacht, in einem Fünf-Personen-Haushalt 106,75 Euro, sagt Rau. Ein Landwirt hätte sogar knapp 2000 Euro sparen können, sagt er weiter.

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.09.2019

Es wird von dem klagenden Bürger nicht berücksichtigt dass Wasser- und Abwassereinrichtungen langlebige Wirtschaftsgüter sind und über diesen Zeitraum muss auch der Zinssatz betrachtet und festgelegt werden. Es darf nicht nur der jetzige Zinssatz bei der Gebühren Kalkulationen zugrunde gelegt werden.