Altenstadter müssen künftig niedrigere Wassergebühren zahlen
Nach einem Bürgerantrag ändert der Marktrat die kalkulatorischen Zinsen. Ein Klage wurde zurückgezogen.
16 Bürger haben sich beim Markt Altenstadt beschwert. Sie hatten in einem Antrag gefordert, dass das kalkulatorische Zinsniveau weiter gesenkt werden solle. Kalkulatorische Zinsen sind zum Beispiel in die Wassergebühren und die Gebühren für Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen eingerechnet. Kommunen rückfinanzieren damit Investitionen, etwa wenn die Wasserversorgung saniert wurde. Damit wirken sich die kalkulatorischen Zinsen direkt auf die Höhe der Gebühren aus, die die Bürger bezahlen müssen.
Bürger setzten sich bereits 2017 für eine Zinssenkung ein
Der Altenstadter Marktgemeinderat hat diese Zinsen nun neu festgesetzt und auf 2,8 Prozent gesenkt. Bürgermeister Wolfgang Höß erläuterte, dass der Antrag bereits 2017 eingegangen und zweigeteilt sei. Einerseits wurde beantragt im Bereich der Wasserversorgung auf die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gänzlich zu verzichten und zum anderen bei Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen den kalkulatorischen Zinssatz für das Jahr 2016 auf 2,5 Prozent, für das Jahr 2017 auf 2,1 Prozent und ab dem Jahr 2018 auf den Zinssatz der sich jeweils durch das Mittel der Kapitalmarktrenditen der 10 vorangegangenen Jahre ergibt, festzusetzen. Derzeit können die Kommunen aufgrund der Niedrigzinsphase sehr günstige Darlehen aufnehmen. Daher fühlten sich die Bürger durch überhöhte Zinsanteile bei der Gebührenerhebung zu stark belastet. Aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens eines Gebührenschuldners ist die Entscheidung über den Antrag laut Bürgermeister ausgesetzt worden. Mittlerweile sei die Klage gegen den Markt Altenstadt hinsichtlich der Benutzungsgebühren zurückgezogen worden. Daher stand der Antrag nun wieder auf der Tagesordnung.
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