An alten Bebauungsplänen wird nicht gerüttelt
Eine Satzung könnte Freistellungsverfahren in Bellenberg erübrigen. Das soll jetzt geprüft werden.
Bebauungspläne werden von Kommunen passend zu den örtlichen Gegebenheiten festgelegt – damit Bauherren bei ihren Planungen rechtzeitig wissen, was möglich ist und was nicht. Letztlich soll dadurch vorgebeugt werden, dass viele Anträge auf Befreiungen eingehen: Wenn jemand eben anders bauen will als erlaubt. Die Anträge bedeuten für die ratsgremien von Städten und Gemeinden zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Auch in Bellenberg – weshalb alte Pläne auf den Prüfstand gestellt und modernisiert werden sollen. Dazu kam es jedoch nicht. Stattdessen soll die Verwaltung nun prüfen, ob über Satzungen bestimmte kritische Punkte geregelt werden können.
Der Antrag auf Überarbeitung der Bebauungspläne war aus dem Ratsgremium gekommen. Die zahlreichen Anträge auf Befreiungen von Bebauungsplänen scheinen häufig ähnliche Ursachen zu haben: Sie betreffen vor allem Einfriedungen und Sockel, Dacheindeckung und Farbe der Dachplatten. Die Überlegung im Bellenberger Rat war, insbesondere alte Bebauungspläne nach zeitgemäßen Anschauungen gewissermaßen zu „modernisieren“. Dazu legte Bürgermeisterin Simone Vogt-Keller in einer Ratssitzung drei Varianten vor – alle drei mit einigen Kosten verbunden.
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