Angreifer muss in eine Entzugsklinik
Das Gericht geht am letzten Prozesstag nicht mehr von einem versuchten Mord aus.
Der Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm, der seinen Nachbarn bei einer Attacke verletzt hatte, ist zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden – und muss sich in eine Entzugsklinik begeben. Er hatte den Hausbewohner angegriffen, um mit dessen Auto nach Sachsen fahren zu können, was er aber nicht tat. Zunächst lautete der Vorwurf, wie berichtet, versuchter Mord. Doch davon distanzierte sich die Strafkammer.
Bereits zum Auftakt des letzten Prozesstages verkündete der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler, dass ein versuchtes Tötungsdelikt nach der Beweisaufnahme nicht vorliege. Die Kammer gehe von gefährlicher Körperverletzung aus. Dem stimmte der zuständige Staatsanwalt Thomas Hörmann zu: Der Angeklagte habe das Brotmesser zwar gehalten, aber nicht auf den Nachbarn eingestochen. Und als ein weiterer Hausbewohner das Zimmer betrat, weil ihn Hilferufe aufgeschreckt hatten, hätte der Angreifer von dem Mann abgelassen, so Hörmann. Zudem hätte der Angeklagte Skrupel gehabt, die Tat überhaupt auszuführen. Hörmann forderte eine Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten und die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt. Der 20-Jährige neige dazu, viel Alkohol und Drogen zu konsumieren – auch in jener Nacht 2017 hatte er Alkohol im Blut. Verteidiger Michael Bogdahn verlangte ebenfalls eine Therapie für seinen Mandanten – und eine Strafe von insgesamt drei Jahren und zwei Monaten.
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