Anlage für Altholz sorgt für Diskussion
Warum das Landratsamt eine Stellungnahme von Babenhausen will
Welches Altholz darf in einer Altholzaufbereitungsanlage zwischengelagert werden? Diese Frage war unter anderem Thema in der vergangenen Gemeinderatssitzung in Babenhausen. Der Grund: Die Änderung der Zusammensetzung des Altholzes muss genehmigt werden. Deswegen bat das Unterallgäuer Landratsamt den Markt Babenhausen um eine Stellungnahme.
Laut Bürgermeister Otto Göppel handelt es sich dabei um eine „immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage“. Seinen Worten zufolge wird beantragt, die Lagermengen von Altholz von 130 auf 500 Tonnen zu erhöhen. Genauso soll auch die maximale Durchsatzmenge für Altholz von 5000 auf 10000 Tonnen pro Jahr erhöht werden. Nach Aussage von Göppel ändert sich dabei nicht die Größe der Lagerfläche, sondern in erster Linie das Mengenverhältnis. Die Lagerung der Materialien unterliegt nämlich der sogenannten Industrieemmissionsrichtlinie.
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