Kurzzeitpflege: Landkreis richtet wieder feste Plätze ein
Im Seniorenwohnheim in Babenhausen werden vorerst wieder zwei Zimmer für Kurzzeitpflegegäste freigehalten. Laut Landrat besteht weiterer Handlungsbedarf.
Im Kreisseniorenwohnheim St. Andreas in Babenhausen werden wieder zwei feste Plätze für die Kurzzeitpflege reserviert. Das kündigt der Unterallgäuer Landrat Hans-Joachim Weirather am Freitag per Pressemitteilung an. Zuvor hatten offenbar viele Gespräche, unter anderem mit den Mitarbeitern der Einrichtung, stattgefunden. Weirather macht in der Mitteilung aber nochmals deutlich: „Entgegen falscher Behauptungen vor Ort haben wir die Kurzzeitpflege in Babenhausen nie abgeschafft. Derzeit haben wir zwei Gäste zur Kurzzeitpflege in der Einrichtung.“
Die Vorgeschichte: Nachdem der Markt Babenhausen seine finanzielle Unterstützung der beiden Plätze eingestellt hatte, hat der Landkreis von sogenannter solitärer auf eingestreute Kurzzeitpflege umgestellt. Das bedeutet: Seit Anfang des Jahres wurden nicht mehr zwei Zimmer dauerhaft für die Kurzzeitpflege freigehalten. Stattdessen wurden Gäste zur Kurzzeitpflege flexibel in gerade leer stehenden Zimmern untergebracht. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist aus Sicht des Landratsamts: Es müssten damit keine Zimmer dauerhaft freigehalten werden; es gebe weniger Leerstände. „In den Kreisseniorenwohnheimen in Türkheim und Bad Wörishofen haben wir mit der eingestreuten Kurzzeitpflege gute Erfahrungen gemacht“, so Weirather. Trotzdem werden in Babenhausen vorerst wieder zwei Zimmer für Kurzzeitpflegegäste freigehalten. Befürworter dieses Modells argumentieren, dass Angehörige besser planen könnten.
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