Unfertige Straßen: Wo wird weitergearbeitet, wo nicht?
Plus Der Marktrat hat sich mit dem Zustand mehrerer Straßen in Babenhausen und Klosterbeuren beschäftigt. Es geht um eine neue gesetzliche Regelung – und ums Geld.
Es gibt Straßen in Babenhausen, die noch nicht ganz fertiggestellt sind, obwohl deren Baubeginn schon eine ganze Weile zurückliegt. Soll dort noch etwas geschehen oder bleibt es beim Status quo? Darüber hatte der Markrat zu entscheiden; aus finanziellen Gründen. Es erfolgte ein Abstimmungsmarathon.
Hintergrund dieses Punktes auf der Agenda: Der Markt Babenhausen erhebt gemäß einer Satzung Beiträge für die sogenannte endgültige Herstellung von Erschließungsstraßen. Diese Beiträge haben die Anlieger zu bezahlen. Nun hat der Bayerische Landtag das Abgabenrecht novelliert. Ein neuer Artikel des Kommunalabgabengesetzes besagt, dass kein Erschließungsbeitrag mehr einkassiert werden kann, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Stichtag ist der 1. April 2021. Kommunen müssten also beispielsweise Straßen im Ort, deren Bau vor dem 31. März 1996 begonnen hat, bis spätestens Ende März 2021 endgültig fertigstellen und abrechnen. Das Bayerische Innenministerium hat jedoch darauf hingewiesen, dass keine Pflicht für Gemeinden besteht. Ein Verzicht werde nicht beanstandet.
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