Bei Wahlwerbung scheiden sich in Babenhausen die Geister
Der Babenhauser Marktrat befasst sich erneut mit Regeln für Wahlplakate – und negativen Erfahrungen damit.
Die Landtagswahl haben die Babenhauser noch gut in Erinnerung – schon naht der nächste Termin, an dem sie an die Urnen gehen können: die Europawahl am 26. Mai. Und noch etwas wiederholt sich in diesem Zug, nämlich die Diskussion im Marktrat, wo und in welchem Umfang die Parteien ihre Wahlplakate aufhängen dürfen. Die Meinungen gingen bei der Sitzung erneut auseinander. Und so fiel die Entscheidung knapp.
Gemeinden und Städte müssen laut dem Bayerischen Innenministerium den politischen Parteien und Wählergruppen „angemessene Werbemöglichkeiten“ vor allgemeinen Wahlen einräumen. Wie diese genau aussehen, das kann jede Kommune für sich entscheiden. In Babenhausen gab es zuletzt zwei Varianten: Entweder hatten die Parteien keine Einschränkungen und konnten frei plakatieren, also zum Beispiel auch an Straßenlaternen. Oder sie durften die Werbung nur an extra aufgestellten Anschlagtafeln befestigen. Vor der Landtagswahl im Oktober hatte der Marktrat solche Plakatwände am Marktplatz, am Espachplatz und an der Dorfstraße in Klosterbeuren aufstellen lassen. Das Problem war nur: „Nicht alle haben sich daran gehalten“, wie Bürgermeister Otto Göppel berichtete. „Der Bauhof musste Wahlwerbung wieder entfernen.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.