Ärger in Bellenberg: Lärmgeplagte Anwohner geben nicht auf
Plus Anwohner am Gelände der Firma Motz fühlen sich vom Betriebslärm gestört. Vor dem Verwaltungsgericht scheiterten sie mit ihrer Klage. Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht.
Ende März zogen die lärmgeplagten Anwohner rund um den Betriebsbauhofs der Firma Motz in Bellenberg vor Gericht. Nun könnte sich das alles wiederholen, denn die Klägergemeinschaft um die Anwohnerin Isabelle Hassenstein legt Berufung ein gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Augsburg. Dieses hat, wie berichtet, der Klage gegen die Betriebserlaubnis der geplanten Schlosserei nicht stattgegeben. Die richterliche Begründung: Die Genehmigung dafür sei an Lärmschutzauflagen gebunden. So dürfe etwa der Schwerlastverkehr nur zwischen 7 und 17 Uhr durch das Wohngebiet rollen. Diese Begründung reicht den lärmgeplagten Anwohner aber nicht. Sie halten dem entgegen, dass die Firma Motz schon jetzt die Lärmschutzverordnung unterlaufe.
Anwalt der Kläger bezeichnet Gerichtsentscheidung als "lebensfremd"
Deren Einhaltung zu überprüfen sei eigentlich Sache des Gesetzgebers beziehungsweise Landratsamtes, welches eben auch unter Beachtung des Lärmschutzes der künftigen Schlosserei die Betriebserlaubnis erteilt habe, war im Gericht herauszuhören, und das finden auch die Anwohner sowie deren Rechtsanwalt. Der hatte die abgewiesenen Klage massiv kritisiert. Die Begründung durch die gegebenen Lärmschutzvorgaben sei "lebensfremd". Schließlich sei kaum möglich, deren Einhaltung zu kontrollieren.
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