Lärm in Bellenberger Firma: So begründet das Gericht das Urteil zugunsten des Betriebs
Plus Anwohner haben gegen die Schlosserei Motz geklagt: Dort sei es zu laut. Das Gericht entschied zugunsten des Betriebs. Die Kläger geben aber nicht auf.
Ende März wurde die Klage lärmgeplagter Anwohner am Gelände der Firma Motz in Bellenberg vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg verhandelt. Die Anwohner wollten erreichen, dass die Betriebserlaubnis ausgesetzt wird, denn sie sagen: Die Schlosserei hält die vorgegebenen Schallschutzwerte nicht ein. Das wies das Gericht ab und kündigte eine ausführliche Begründung dieser Entscheidung für später an. Nun liegt auch diese vor.
Der Anwalt der Klägergemeinschaft allerdings bezeichnet die Begründung des Gerichts für die Ablehnung als „dünn“ und auch „lebensfremd“. Nun überlegen die betroffenen Anwohner, wie mit der Erklärung umzugehen sei beziehungsweise was unternommen werden könne. Anwohnerin Isabelle Hassenstein, die auch bei der Verhandlung in Augsburg anwesend war, sagt: „Wir wollen uns beraten.“
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