Lärmgeplagte Anlieger scheitern mit Klage gegen Schlosserei in Bellenberg
Plus Das Verwaltungsgericht beurteilt die Baugenehmigung für die geplante Schlosserei in Bellenberg als rechtens. Doch die Begründung lässt noch auf sich warten.
Im Streit um Lärmbelästigungen durch die künftige Schlosserei der Firma Motz auf ihrem Bauhofgelände in Bellenberg ist die Klägergemeinschaft von Bürgern aus dem anliegenden Wohngebiet gescheitert. Trotzdem warten die Beteiligten noch mit Spannung auf das Urteil.
Bei der Klage ging es um die berechneten Grenzwerte beim Schallschutz, denn auf Basis der zugelassenen Lärmwerte beruht die Baugenehmigung für die Schlosserei. Nun hat das Verwaltungsgericht in Augsburg die Baugenehmigung für rechtens erklärt.
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