Wahlfälschung in Bellenberg: Bürgermeisterin ist froh über Gerichtsentscheidung
Plus Die Staatsanwaltschaft hatte wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl in Bellenberg Strafbefehle beantragt. Was dabei herauskam.
In Bellenberg war es bei den Wahlen zu den stellvertretenden Bürgermeistern zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Wie berichtet war es einer Gemeinderätin nur durch Zufall aufgefallen, dass es bei der Stimmauszählung zu Fehlern gekommen sein muss. Gemeinderat Wolfgang Schrapp (Freie Wähler) erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Memmingen sah den Tatbestand der Wahlfälschung als erfüllt an und beantragte Strafbefehle beim Amtsgericht Neu-Ulm. Das hat nun eine Entscheidung getroffen.
Wahlfälschung in Bellenberg: So hat das Gericht entschieden
Wie das Gericht nun mitteilt, hat es einen Erlass der beantragten Strafbefehle gegen die drei Beschuldigten aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Begründet wird die Entscheidung folgendermaßen: Der Paragraf aus dem Strafgesetzbuch, auf den sich die Staatsanwaltschaft bezogen hatte, kann in diesem Fall nicht angewendet werden. Wörtlich heißt es in der Erklärung des Gerichts: "§ 108 d StGB folgt dabei einem weiten Wahlbegriff. Eingeschlossen sind alle Wahlen und Abstimmungen des Volkes, sodass neben den Wahlen zu den Volksvertretungen auch sonstige Wahlen und Abstimmungen in Bund und Ländern erfasst sind. Damit sind auch sämtliche Kommunalwahlen und Abstimmungen in kommunalen Angelegenheiten mit einbezogen. Allerdings sind auf allen Ebenen, also auch auf kommunaler Ebene, nur Wahlen und Abstimmungen des Volkes in seiner Funktion als Souverän umfasst. Vom Geltungsbereich des § 108 d StGB sind hingegen, nach gerichtlicher Auffassung, nicht Wahlen und Abstimmungen innerhalb von Volksvertretungen geschützt."
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