Bewährungsstrafe für rabiaten Radler
50-Jähriger glaubt irrtümlich, dass ihm eine junge Autofahrerin die Vorfahrt nehmen wollte – und schlägt zu
Wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Neu-Ulm einen 50-jährigen Mann zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung und 40 Sozialstunden verurteilt.
Der Ulmer hatte an einem Freitagmorgen im Januar auf dem Parkplatz der Neu-Ulmer Berufsschule eine 20 Jahre alte Autofahrerin aus ihrem Auto gezerrt und ihr mehrmals ins Gesicht geschlagen. Den Grund für die Attacke hatte das Opfer nach Dafürhalten des Angeklagten kurz zuvor geliefert. Die junge Frau sei von der Ringstraße abgebogen und habe ihm, der mit dem Rad auf dem Radweg unterwegs war, die Vorfahrt genommen. Nur dank einer Vollbremsung sei es nicht zum Unfall gekommen. Dieser Vorfall, ein kurz davor ebenfalls glimpflich ausgegangener weiterer Beinahezusammenstoß sowie der Umstand, dass ihm die Autofahrerin auch noch den Stinkefinger gezeigt habe, sei die Ursache gewesen, dass er die Beherrschung verloren habe – so der Angeklagte zu Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer.
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