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Tennisstar gegen Illertisser Unternehmer
12.02.2012

Boris Becker muss blechen

Boris Becker muss dem Illertisser Geschäftsmann Klaus Harisch kanpp 800.000 Euro aus einem Darlehen zurückzahlen. Das Bild zeigt den ehemaligen Tennisstar in Schwabmünchen, wo er sich 2007 für eine Fernsehsendung aufhielt.  
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Boris Becker muss dem Illertisser Geschäftsmann Klaus Harisch kanpp 800.000 Euro aus einem Darlehen zurückzahlen. Das Bild zeigt den ehemaligen Tennisstar in Schwabmünchen, wo er sich 2007 für eine Fernsehsendung aufhielt.  

Der Oberlandesgericht München verdonnerte Boris Becker, aus einem Darlehen knapp 800000 Euro an den Illertisser Geschäftsmann Klaus Harisch (118000 AG, Go Yellow) zu zahlen.

Der fast acht Jahre dauernde Rechtsstreit um ein Darlehen zwischen Boris Becker und Illertisser Geschäftsmann Klaus Harisch hat diese Woche vor dem Oberlandesgericht in München ein Ende gefunden. Gewonnnen hat Harisch, dessen Klage die Richter anerkannten. Becker muss ihm nun circa 790 000 Euro bezahlen. Der Betrag setzt sich aus einem 500 000 Euro-Darlehen plus der dafür angefallenen Zinsen zusammen. Das Darlehen stammte aus dem Jahr 2000, als Harisch und das Tennisidol noch Freunde waren. Gemeinsam wollten sie eine Firma aufbauen, die Öko-Produkte im Internet vertreiben sollte. Das ging in die Hose. 2002 wurde die Firma liquidiert.

Harisch musste nach eigenen Angaben rund sieben Millionen Euro in den Wind schreiben. Deshalb  wollte er zumindest die 500 000 Euro, die er Becker zum Einstieg ins Unternehmen ausgehändigt hatte,  zurück bekommen. Der winkte ab und ließ mitteilen: Das Darlehen sei nur zum Schein gewährt worden und außerdem habe man sich geeinigt, dass Harisch als symbolischen Ausgleich für die 500 000 einen seiner Tennisschläger bekomme. Der Sachverhalt war in der Tat  nicht alltäglich. Becker beteiligte sich damals mit einer Million D-Mark an Harischs neuer Firma "New Food". Das Geld für seinen Einstieg bekam er wiederum von Harisch. Es sei damals nicht sein Geschäftsmodell gewesen, selbst Geld in die Hand zu nehmen, soll Becker in einem der zahlreich folgenden Zivilverfahren gesagt haben.

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