Bürschchen und Radaubruder
23-Jährigen wegen vorsätzlichem Vollrausch verurteilt
Wegen vorsätzlichem Vollrausch ist gestern ein 23-Jähriger zu einer neunmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem wies ihn der Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer an, 80 Sozialstunden abzuleisten und sich ernsthaft um eine stationäre Alkohol- und Drogentherapie zu bemühen.
Der von Rechtsanwalt Alfred Nübling verteidigte Angeklagte machte auf Richter Mayer den „optischen Eindruck eines zarten, schmalen Bürschchens“, dem er die vorgeworfenen Taten eigentlich gar nicht zugetraut hätte. Wie die Beweisaufnahme ergab, steckt in dem Bürschchen aber noch ein Radaubruder, der immer dann die Oberhand gewinnt, wenn Alkohol – oder wie im vorliegenden Fall auch noch Drogen – im Spiel sind.
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