Corona: Diese Regeln gelten aktuell für die Quarantäne im Landkreis Neu-Ulm
Die Zeit der Isolierung kann in bestimmten Fällen verkürzt werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Das Landratsamt Neu-Ulm gibt einen Überblick.
Im Dezember haben sich die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen der Kategorie 1 geändert. Diese sind bereits am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Da beim Landratsamt Neu-Ulm einige Nachfragen zu dem Thema eingegangen sind, fasst die Behörde in einer Pressemitteilung noch einmal die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Mit dem Begriff „Indexfall“ sind demnach positiv auf das Coronavirus SARS CoV-2 getestete Menschen gemeint. Diese müssen sich in Quarantäne begeben, um keine weiteren Personen anstecken zu können. Mit Kontaktpersonen oder auch „KP1“ sind Menschen gemeint, die mit dem Indexfall so engen Kontakt hatten, dass sie sich möglicherweise selbst angesteckt haben, ohne dies zu wissen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.