Corona-Warnwert überschritten: Diese Regeln gelten jetzt im Kreis Neu-Ulm
Plus Im Landkreis Neu-Ulm klettert der Inzidenzwert über 50. Damit gelten die bayerischen Regeln der Stufe Rot. Für die Grundschulen gibt es aber eine Ausnahme.
Im Landkreis Neu-Ulm gilt ab Freitag die Warnstufe Rot der Corona-Ampel: Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 53,7 hat der Landkreis Neu-Ulm heute den Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Zusätzlich zu den bisher schon geltenden Regeln der Warnstufe Gelb treten damit weitere Regelungen in Kraft. Eine Ausnahme gibt es allerdings für die Grundschulen.
Ab Freitag gilt im Landkreis Neu-Ulm: Es dürfen sich maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten privat und im öffentlichen Raum treffen. Private Feiern sind mit maximal fünf Personen oder Mitgliedern aus zwei Haushalten erlaubt. Ab 22 Uhr gilt Sperrstunde, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sowie ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen.
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