Unfertige Straßen sorgen in Oberroth für Ärger
Bei einer Bürgerversammlung stehen drei Bauprojekte im Mittelpunkt – denn die Anlieger müssen mitbezahlen
Die jüngsten Gesetzesänderungen zum Straßenbau liegen schon einige Zeit zurück – doch deren missliche Folgen beschäftigen Oberroth noch heute. Und wohl auch in der Zukunft. Schon seit Monaten wird im Ort darüber diskutiert und nun stand das Thema bei einer Bürgerversammlung im Mittelpunkt. Denn es gibt noch mehrere „unfertige Straßen“. Nun stehen Entscheidungen an.
Der Gemeinderat muss beschließen, welche der Fahrbahnen bis zum 31. März 2021 noch ausgebaut werden. Auf die Anlieger könnten dadurch Kosten zukommen. Bei den anstehenden Entscheidungen müsse der Gemeinderat seiner Vermögensbetreuungspflicht nachkommen, sagte Bürgermeister Willibold Graf. Gleichzeitig wolle man möglichst vermeiden, dass Bürger benachteiligt werden. Bereits 2016, also bevor die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge überhaupt absehbar gewesen sei, habe der Rat eine Liste mit „unfertigen Anlagen und Straßen“ erarbeitet. Vorbehaltlich der nötigen Gelder sei seinerzeit ein vorrangiger Ausbau der Straßen Buchenweg, Sahlenberg, Amselweg und Zum Pestkreuz vorgesehen worden, führte Graf aus. Jetzt müsse man bedenken, dass nach Ablauf der Ausschlussfrist Ende März 2021 sämtliche anfallende Erschließungskosten vollständig von der Kommune zu tragen seien. Zuvor müssten die Anlieger mitzahlen – und so wird es in Oberroth wohl auch kommen. Der Gemeinderat plane jedoch, dass die Gemeinde mindestens 20 statt der gesetzlich vorgegebenen zehn Prozent der Erschließungskosten übernimmt, so Graf. Die Gesamtkosten für den Ausbau der drei Straßen werden auf rund 800000 Euro geschätzt.
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