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Landkreis Neu-Ulm
14.10.2020

Diese Corona-Verstöße im Landkreis Neu-Ulm landen jetzt vor Gericht

Die Richter am Neu-Ulmer Amtsgericht beschäftigen sich nun mit den Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, bei denen die Betroffenen ihr Bußgeld nicht zahlen wollen und daher Einspruch eingelegt haben.

Plus Nicht jeder hat sich an die Corona-Regeln in diesem Frühjahr gehalten. Einige dieser Fälle landen nun in Neu-Ulm vor Gericht.

Viele erinnern sich noch an das vergangene Frühjahr, als in Bayern und ganz Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Es war den Menschen in Bayern nur noch erlaubt, ihr Zuhause aus triftigen Gründen zu verlassen, zum Beispiel zum Einkaufen oder um zur Apotheke zu gehen. An diese Regelung hielt sich nicht jeder. Die Polizei verhängte immer wieder Bußgelder, auch im Landkreis Neu-Ulm. Wer mit der Bestrafung nicht einverstanden war, konnte Berufung einlegen. Seit Kurzem werden diese Fälle nun am Amtsgericht Neu-Ulm verhandelt. So können diese Prozesse ablaufen.

Drei Männer sollen sich am Neu-Ulmer Bahnhofsvorplatz getroffen haben

Am gestrigen Verhandlungstag standen unter anderem drei Männer vor Gericht, die sich am 28. März am Neu-Ulmer Bahnhofsvorplatz getroffen haben sollen. Laut Polizei sollen die aus Neu-Ulm stammenden Männer sich unmittelbar nebeneinanderstehend unterhalten haben. Erst beim Erblicken des Streifenwagens hätten sie ausreichend Abstand eingenommen. Da keiner von ihnen einen triftigen Grund hatte, die Wohnung zu verlassen, zeigte sie die Polizei wegen des Zuwiderhandelns gegen das Infektionsschutzgesetz an. Alle drei Männer sollten einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Euro zahlen. Ein 58-Jähriger und ein 51-Jähriger legten Einspruch ein, der Dritte bezahlte.

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