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Prozess
20.02.2018

Eindringling richtet sich im Keller häuslich ein

Ein Mann zapfte Strom im Keller eines Hauses: Nun stand er vor Gericht.
Foto: A. Kaya

Weil ihm der Strom abgestellt wurde, suchte ein Mann sein Glück im Untergeschoss. Das brachte ihn vor Gericht

Ohne Strom wohnt es sich nicht wirklich komfortabel: Diese Erkenntnis dürfte einen Mieter in Altenstadt im Sommer vergangenen Jahres in den Keller eines Mehrfamilienhauses in Altenstadt getrieben haben. Für das, was er dort unten tat, musste sich der 32-Jährige nun vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten. Offenbar hatte es sich der Mann im Untergeschoss so richtig gemütlich gemacht: Er rauchte Zigaretten, trank Bier und lud den Akku seines Mobiltelefons mithilfe einer dort angebrachten Steckdose auf. Und das alles widerrechtlich – weshalb der Mann nun wegen Hausfriedensbruchs und dem Entziehen von elektrischer Energie angeklagt war.

Der Mann, der ohne Anwalt auf der Anklagebank Platz genommen hatte, räumte die Taten weitgehend ein. Man habe ihm wegen Zahlungsrückständen den Strom abgestellt. Anders als von seiner ehemaligen Vermieterin vermutet und infolgedessen angezeigt, habe er die Tür zu dem Kellerraum aber nicht aufgebrochen. Diese sei bereits gewaltsam geöffnet gewesen und er sei deshalb ungehindert ins Innere und an die Steckdose gelangt, sagte der Mann. Und behauptete, der Mitarbeiter eines hiesigen Energieversorgers habe den Durchgang, der durch Baustellenschaum verschlossen war, wohl aufgewuchtet. Das jedoch wollte Richter Thorsten Tolkmitt dem Angeklagten nicht abnehmen. Aus den Akten gehe hervor, dass der Bedienstete des Unternehmens den Kellerschlüssel zuvor zum Ablesen der Stromzähler erhalten habe. Nicht geklärt werden konnte allerdings, wer stattdessen für die Sachbeschädigung verantwortlich ist. Denn möglicherweise könnten mehrere Personen Zugang zu dem Kellerraum gehabt und sich darin aufgehalten haben: Darauf jedenfalls deuten mehrere Zigarettenstummel hin, auf denen Genmaterial (DNA) verschiedener Menschen gefunden wurde. Auch von Frauen, wie es hieß. Was der Richter bemerkenswert fand, denn zuvor hatte der Angeklagte angegeben, er habe sich alleine in dem Keller aufgehalten. Ob er dort wohl eine Party gefeiert habe, wollte Tolkmitt wissen. Was der Mann verneinte: „Ich war immer alleine“, sagte er. Um sich dann schnell zu korrigieren: Einmal sei eine Frau im Keller mit dabei gewesen. „Ich habe aber nichts Schlimmes gemacht“, so der 32-Jährige. Die verschiedenen DNA-Spuren erklärte er damit, dass er – offenkundig aus Geldnot – aus einem Aschenbecher nicht zu Ende gerauchte Zigarettenkippen mitgenommen habe. „Ich mache das selten“, sagte der arbeitslose Mann entschuldigend.

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