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  3. Gericht: Erst verschwindet die Liebe, dann der Hund: Verfahren eingestellt

Gericht
12.01.2015

Erst verschwindet die Liebe, dann der Hund: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen eine 50-Jährige, die der Ex-Freundin ihres Sohnes ihren Hund nicht mehr geben wollte, wurde eingestellt.
Foto: Matthias Hiekel (dpa)

50-Jährige wegen Unterschlagung eines Vierbeiners vor Gericht. Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Die 150 Euro gehen an den Tierschutzverein.

Für eine nach eigener Einschätzung „doofe Aktion“ muss eine 50-Jährige aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro berappen. Im Gegenzug bleibt sie weiterhin eine unbescholtene Bürgerin – sprich: Sie gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht am Montag.

Mann "entführte" den Hund seiner Ex

Vor Richterin Antje Weingart war die Metallarbeiterin gelandet, weil die Staatsanwaltschaft sie wegen Unterschlagung angeklagt hatte. Anfang August vergangenen Jahres war die ehemalige Freundin des Sohnes der Beschuldigten aufgetaucht und hatte die 50-Jährige im Laufe des Besuchs gebeten, kurz auf ihren Hund aufzupassen. Wie in der Vergangenheit auch, sittete die Angeklagte – selbst Hundebesitzerin – den Labrador-Terrier-Mischling. Allerdings wurde aus dem kurzen ein eher langes Aufpassen, wie die Metallarbeiterin versicherte. „Das kann es nicht sein“, dachte sich die Beschuldigte und setzte sich mit ihrem Sohn in Verbindung, der zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht mehr gut auf das Frauchen des Mischlings zu sprechen war. „Eine Trennung stand an“, erläuterte die Beschuldigte. Der Sohn, der zwischenzeitlich sein Herz einer Neuen geschenkt hatte und der Ex mutmaßlich eins auswischen wollte, nahm den Vierbeiner und gerierte sich fortan als rechtmäßiges Herrchen. Um die wahren Eigentumsverhältnisse zu verschleiern, wollte der Mann sicherheitshalber auch den implantierten Chip entfernen lassen, der über die wahre Identität des Tieres Aufschluss geben kann.

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