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Illertissen
14.10.2019

Friedhöfe in Illertissen: Kerzenverbot an Urnenwänden geht zu weit

Kürzlich hat die Illertisser Stadtverwaltung das Verbot von Schmuck an den örtlichen Urnenwänden durchgesetzt. Das Resultat empört mehrere Betroffene – sie wollen weiterhin Kerzen aufstellen.
Foto: Regina Langhans

Über Schmuck auf Friedhöfen kann man streiten: Nicht aber über das Aufstellen von Kerzen. Dieser Brauch darf Trauernden nicht vorenthalten werden.

Friedhöfe sind Orte des Gedenkens – und als solche müssen sie den Hinterbliebenen dazu auch ausreichend Gelegenheit bieten. Dafür haben die Betreiber zu sorgen. Wie weit ihre Pflicht im Einzelnen gehen sollte, darüber lässt sich sicher streiten. Das Aufstellen einer Kerze muss allerdings möglich sein, auch an einer Urnenwand. Schließlich ist das Entzünden eines Lichts zu Ehren eines Verstorbenen nicht nur ein spirituelles Bedürfnis, sondern als jahrhundertealter Brauch tief in unserer Kulturtradition verankert. Der Wunsch, das auch an den Urnenwänden auf den Illertisser Friedhöfen zu tun, ist also absolut nachvollziehbar. Die Verantwortlichen sollten nach konsensfähigen Wegen suchen, dem nachzugeben. Auch wenn dafür zuerst einmal die Friedhofsatzung geändert werden muss. Sie hat sich in diesem Punkt als wenig praktikabel erwiesen: Das Kerzenverbot geht zu weit.

Urnenwände in Illertissen: Kompromiss ließe sich herbeiführen

Auch ohne diese rigorose Einschränkung ließe sich dafür sorgen, dass die Lichter leuchten können – ohne zu einer von vielen befürchteten Unordnung zu führen. Zu welchen Konditionen die Kerzen aufgestellt werden dürfen, könnte leicht im Sinne aller Beteiligten geregelt werden: Die Stadt stellt einheitliche Lichter und deren Aufstellungsorte zur Verfügung und erstellt dafür eine (möglichst unkomplizierte) Benutzerordnung. Wem sein Licht wichtig ist, der wird sich an die Regeln halten. Im Umkehrschluss lädt ein allzu weitreichendes Verbot ohnehin dazu ein, es zu ignorieren. Die Wahrscheinlichkeit steigt an wichtigen Gedenktagen wie Allerheiligen. Ob es in solchen Fällen zu einer Ahndung kommt, dürfte fraglich sein. Überspitzt formuliert: Wer wollte einem Hinterbliebenen ein Ordnungsgeld aufbrummen, weil er seiner Verstorbenen gedenkt? Anstatt dann aber ein Auge zuzudrücken, könnten die Verantwortlichen das fragwürdige Verbot auch gleich aufheben. Über Schmuck an Grabmälern kann man diskutieren, die Geschmäcker sind verschieden. Aber für Kerzen gilt das nicht.

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