Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Illertissen
  3. Friedhofsmauer: Erst Rechtslage klären, dann sanieren

22.07.2010

Friedhofsmauer: Erst Rechtslage klären, dann sanieren

Altenstadt Die Sanierung der Friedhofsmauer in Herrenstetten erfordere klare Definitionen, auch finanzieller Art, so Bürgermeister Wolfgang Höß. Bei einer Gegenstimme legte sich der Marktrat Altenstadt fest, die Hangsicherung der Friedhofsmauer nicht in Auftrag zu geben, da dies Sache der Diözese sei. Dieser stehe es frei, hierfür Zuschüsse beim Markt zu beantragen. Die Verpflichtung zu Unterhaltung und Verkehrssicherheit der Einfriedung werde vom Markt eingehalten.

Nicht die Gemeinde, sondern die Diözese trage die Verantwortung für die Hangsicherung - das ergab die Nachfrage von Bürgermeister Höß beim Bayerischen Gemeindetag. Bei der Ortsbesichtigung mit Vertretern von Kirche, Ingenieurbüro und Markträten hatte sich herausgestellt, dass die Erneuerung der maroden Friedhofsmauer auf eine Hangsicherungsmaßnahme hinauslaufe. Laut Friedhofsverwaltungsvertrag, den Herrenstetten noch vor der Eingemeindung nach Altenstadt mit der Kirchenstiftung St. Martin in Herrenstetten eingegangen ist, hat die Gemeinde für die Pflege und Instandhaltung der Einfriedung zu sorgen. Laut Gemeindetag gelte es allerdings zwischen der reinen Unterhaltung der Mauer und der erheblich aufwendigeren Aufgabe der Hangsicherung zu trennen. Die Kirche als die Grundstückseigentümerin ist rechtlich zudem für die Sicherheit im Außenbereich zuständig - somit könnte die Gemeinde lediglich an der Sanierung im Innenbereich finanziell beteiligt werden. Insgesamt werden Kosten bis zu einer halben Million veranschlagt, die Diözese hat über die Standsicherheit bereits ein Gutachten in Höhe von 6000 Euro veranlasst. Für die Objektplanung liegt ein Angebot in Höhe von 29 500 Euro vor. Höß resümiert: Da der Friedhofsverwaltungsvertrag nicht zur Beteiligung an den Kosten der Hangsicherung verpflichte, werde die Gemeinde solche Aufträge nicht vergeben. Um den Unterhalt der Mauer wolle sie sich weiterhin kümmern. Der Kirche stehe es frei, von der Gemeinde Zuschüsse zu beantragen. Dem stimmten die Räte bis auf Helmfried Stölzle zu, der sich gegenüber der Kirchenstiftung mehr Entgegenkommen gewünscht hätte. (zg)

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.