Geht’s ans Düngen, heißt es nun: Dokumentieren
Von einer neuen Verordnung sollen Umwelt und Verbraucher profitieren. Für die Landwirte im Unterallgäu ist sie vor allem eins: sehr aufwendig – und zum Teil auch teuer.
Erheblichen Aufwand bedeutet für die Landwirte im Unterallgäu die seit Kurzem in Deutschland geltende Düngeverordnung. Strengere Vorgaben dazu, wann, wo und wie viel gedüngt werden darf, sollen die Nitratbelastung des Wassers, aber auch die Ammoniakkonzentration in der Luft verringern. Landwirte müssen so größere Abstände zu Gewässern einhalten und die Düngergaben genau berechnen und dokumentieren. Nach der Ernte der Hauptfrucht dürfen sie bis zum 31. Januar keinen Dünger mehr ausbringen, erklärt Josef Peis vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Mindelheim.
Bislang war das durchaus üblich, um die Verrottung des Getreidestrohs in der Erde zu beschleunigen. Ausnahmen sind laut Peis möglich, wenn auf dem Acker gleich im Anschluss Winterraps, Wintergerste, Zwischenfrüchte oder Feldfutter ausgesät werden, die die Nährstoffe bis zum Winter noch aufnehmen. Auf Grünland und beim mehrjährigen Feldfutterbau darf vom 1. November bis zum 31. Januar nicht mehr gedüngt werden.
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