Gerechtere Belastung
Neue Abwasserkalkulation
Dietenheim Mit einer ausführlichen Darstellung durch das beauftragte Büro Schallenmüller und Will wurden die Gemeinderäte und einige interessierte Bürger über die Modalitäten bei Einführung der vorgeschriebenen neuen Abwasserberechnung aufgeklärt. Bisher errechnete sich die Gebühr nur nach dem Frischwasserverbrauch, künftig ist eine Trennung nach Schmutz- und Niederschlagswasser erforderlich.
Während sich an der Gesamterhebungssumme nur wenig ändern wird – die Kosten für die Ermittlung der gebührenpflichtigen Fläche durch das Ingenieurbüro werden allerdings einkalkuliert – sind bei einzelnen Haushalten Abweichungen möglich. Bei Mehrfamilienhäusern mit relativ wenig befestigten Flächen wird sich die Abwassergebühr ermäßigen, bei Supermärkten und ähnlichen Anlagen mit viel Pflaster dagegen erhöhen. Bei Einfamilienhäusern dürfte sie im Schnitt nur wenig differieren. Die Grundstücksflächen werden unterschiedlich bewertet. Sind sie vollständig versiegelt, wie durch Dächer, Asphalt oder Beton, gilt ein Faktor von 0,9, bei starker Versiegelung, beispielsweise durch begrünte Dächer, Porenpflaster, Platten, Verbundsteine, gilt ein Faktor von 0,6. Liegt noch weniger Versiegelung vor, wie bei Rasengittersteinen, Kies und Schotter, gilt der Faktor 0,3, ebenso bei Versickerungsanlagen mit Anschluss. Und bei Versickerungsanlagen ohne Anschluss heißt der Faktor 0,0, sie bleiben also unberücksichtigt.
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