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Illertissen
14.04.2019

Lesetipp: Wie ein kleines Tier große Pläne durcheinanderbringt

Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist die Zauneidechse „streng geschützt“. Auf der Roten Liste gefährdeter Arten in Bayern zählt das Kriechtier zu den „Arten der Vorwarnliste“<b>.</b>
2 Bilder
Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist die Zauneidechse „streng geschützt“. Auf der Roten Liste gefährdeter Arten in Bayern zählt das Kriechtier zu den „Arten der Vorwarnliste“<b>.</b>
Foto: Klaus Kleiner (Symbolbild)

Plus Die Stadt Illertissen stößt bei ihren Plänen für ein neues Wohngebiet auf Hürden. Es geht auch um Eidechsen - das war diese Woche einer unserer meistgelesenen Artikel.

Die Zauneidechse bremst die Pläne der Stadt Illertissen aus: 24 Tierchen sollen über das ehemalige Baywa-Areal östlich der Bahnlinie huschen. Dort, wo in Zukunft neue Häuser mit Wohnungen entstehen sollen. Das hat eine Untersuchung ergeben. Wer sich an die Wirren um „Stuttgart 21“ erinnert, der weiß, was diese Nachricht bedeutet: Tausende Eidechsen mussten dort mit einigem Aufwand – und enormen Kosten – umgesiedelt werden, um die Arbeiten an der Bahnstrecke fortführen zu können. Dasselbe Prozedere erwartet nun Illertissen, wenn auch in kleinerem Maßstab. Bürgermeister Jürgen Eisen (CSU) ärgert sich über diese und weitere Auflagen, mit denen die Stadt bei ihren Plänen für das innerörtliche Gelände konfrontiert wird: „Langsam hört da für mich der Spaß auf“, sagte er in einer Sitzung des Bauausschusses. Wenn die Regierung eine Stadtentwicklung „innen statt außen“ wünsche, dann sollten den Kommunen dabei auch keine Steine in den Weg gelegt werden.

Das ehemalige Baywa-Areal befindet sich östlich der Bahnlinie, nördlich der Adolf-Kempter-Straße und westlich der Ulmer Straße in Illertissen.
Foto: Dominik Stenzel

Wie berichtet, lässt Illertissen derzeit einen Bebauungsplan für das Baywa-Areal – ein Gebiet zwischen Bahnlinie, Ulmer Straße und Adolf-Kempter-Straße – aufstellen. In diesem Zuge fand im vergangenen Jahr eine sogenannte vertiefende faunistische Untersuchung statt – also eine Prüfung, welche Tiere auf dem Gelände leben. Ein Resultat des Berichts, der seit Kurzem vorliegt: Wegen eines geschätzten Vorkommens von zwei Dutzend Zauneidechsen werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Das sieht unter anderem das EU-Recht so vor.

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