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Illertissen
20.01.2021

Prozess: Welche Strafen drohen bei Kinderpornos auf dem Handy?

Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte steht ein 33-Jähriger aus Illertissen vor Gericht. Er kommt jedoch mit einer Geldstrafe davon. Zu ähnlichen Fällen kommt es immer häufiger.
Foto: dpa

Plus Ein 33-Jähriger aus Illertissen steht wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten in Neu-Ulm vor Gericht. Zu ähnlichen Fällen kommt es immer häufiger.

Es geht um acht Videos und 22 Fotos. Die Anklageschrift listet sie alle auf. Mit ruhiger Stimme trägt die Staatsanwältin vor, was auf den erschütternden Videos und Fotos zu sehen ist. Unter 14 Jahre alte Jugendliche beim Sex. Die Vergewaltigung eines dreijährigen Mädchens. Ein Kind mit dem Genital eines Erwachsenen in den Händen. Woher die Dateien stammen? Aus WhatsApp-Gruppen. Welche Strafen drohen hier?

Im Landkreis Neu-Ulm kam es zu mehreren Durchsuchungen

Der Fall des 33-jährigen Angeklagten aus Illertissen, der vor dem Amtsgericht Neu-Ulm steht, ist keine Ausnahme, wie im Laufe der Verhandlung thematisiert wird. Allein der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten stellt eine Straftat dar.

Im vergangenen Jahr koordinierte die Kriminalpolizei Neu-Ulm mehrere Durchsuchungsaktionen im Landkreis Neu-Ulm und Günzburg, bei der mehr als 30 verdächtige Personen kontrolliert wurden (wir berichteten). Oft ergeben sich aus den beschlagnahmten Geräten wie Handys, Tablets und Computern Hinweise auf weitere Straftaten. Wie im Fall des Angeklagten 33-Jährigen aus Illertissen.

Die Polizei stieß auf dem eingezogenen Gerät einer anderen Person auf WhatsApp-Gruppen, in denen die Mitglieder kinder- und jugendpornografische Inhalte verschickt hatten. Der Angeklagte war offenbar in einer dieser Gruppen und hatte die Dateien abgespeichert. Bei einer Durchsuchung im Oktober fanden die Polizeibeamten diese auf dem Handy des Angeklagten – das laut einem Zeugen „knallevoll“ mit legalen pornografischen Fotos und Videos war.

Wie der Angeklagte zu den Kinderpornos über Whatsapp kam

Der 33-Jährige räumt alle Taten ein. Ihm ist es sichtlich unangenehm, auf die Fragen von Richter Alexander Kessler zu antworten. Wie ist er in solche WhatsApp-Gruppen gelangt? Hat er danach gesucht? Was schreiben sich die Menschen in solchen Gruppen? Der Mann mit den kurzen Haaren rutscht auf seinem Stuhl herum, reibt an seinen Fingern. „Die Anderen schicken Links, mit denen man in neue Gruppen kommt. Da schreibt man irgendeinen Quatsch und tauscht Bilder aus.“

Ein Polizist, der die Durchsuchung leitete und als Zeuge aussagt, spricht von „Massengruppen“ mit bis zu 1000 Mitgliedern in WhatsApp, in die der 33-Jährige eingetragen war. Die User tauschen dort Unmengen an Dateien aus, auch mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten. „Er war bei der Durchsuchung nicht sicher, ob er solche Bilder besitzt“, sagt der Zeuge über den 33-Jährigen. Bezüglich Anzahl und Inhalt der gefundenen, illegalen Dateien sei der Angeklagte im unteren Bereich anzusiedeln.

Ein Trend: Kinder- und Jugendpornos kursieren in vielen Messenger-Diensten

Die relativ geringe Menge decke sich mit seiner Aussage, nicht gezielt nach Kinder- und Jugendpornografie gesucht zu haben. Als nennenswert empfindet der Zeuge den Eindruck, den der Beschuldigte auf ihn macht: „Er wirkt deutlich jünger, als er eigentlich ist.“ Vernehmungsfähig sei er aber dennoch gewesen. Richter Kessler fragt den Angeklagten, der unter einer Lernschwäche leidet, ob er sich seines Vergehens bewusst ist. „Das war nicht gut. Tut mir leid“, erwidert der 33-Jährige.

Zu Straftaten wie dieser komme es immer häufiger, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West sagt. „Das ist ein Trend, kinder- und jugendpornografische Inhalte kursieren in vielen Messenger-Diensten.“ Hat jemand auf seinem Mobiltelefon automatische Downloads aktiviert, kommen möglicherweise illegale Inhalte in den eigenen Besitz. Gerade Eltern sollten ein waches Auge auf die Aktivitäten ihrer Kinder im Internet haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine härtere Strafe für den Angeklagten

Im Fall des 33-Jährigen plädiert Staatsanwältin Natalie Höck für eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Es spreche für ihn, dass er die Taten gestanden und sich einsichtig gezeigt sowie keine Vorstrafen habe. „Aber es handelt sich nicht nur um ein, zwei Bilder, sondern eine erhebliche Anzahl von 30 Dateien.“ Schwer ins Gewicht fallen die kinderpornografischen Fotos, die teilweise auch Geschlechtsakte zeigen. „Eine Haftstrafe halte ich für unerlässlich, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.“

Der Rechtsanwalt des Angeklagten spricht sich für eine höhere Geldstrafe aus. „Sie soll ein Signal sein, dass das nicht in Ordnung war.“ Für ihn zähle in erster Linie, dass es die erste Straftat des 33-Jährigen war und er die Bilder nicht verbreitet hatte. In diese Richtung orientierte sich auch Richter Kessler. Er verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen je 50 Euro. Zwar habe der Mann nur wenige Dateien gespeichert, aber: „Jedes Bild ist eines zu viel.“ Die Geldbuße von insgesamt 4500 Euro reiche gerade noch aus, beim nächsten Fehltritt drohe ihm eine Freiheitsstrafe. „Schreiben Sie es sich hinter die Ohren, dass das nicht mehr vorkommt.“

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