Zehnjährige fährt mit Hoverboard zur Schule
Die Geräte mit Elektroantrieb sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Nun muss die Mutter mit Konsequenzen rechnen.
Eine Zehnjährige ist am Freitag in Illertissen verbotenerweise mit einem sogenannten Hoverboard zur Schule gefahren. Das teilt die Polizei mit. Beamte beobachteten demnach, wie das Mädchen auf der Dietenheimer Straße unterwegs war, also auf öffentlichem Verkehrsgrund. Das ist aus mehreren Gründen nicht erlaubt.
Zum einen ist das einachsige Spielgerät mit einem Elektroantrieb ausgestattet und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Stundenkilometern. Es überschreitet damit die gesetzliche Grenze von sechs Stundenkilometern und ist somit als zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug einzuordnen. In Deutschland können Hoverboards jedoch nicht zugelassen werden, da sie die Merkmale zulassungspflichtiger Fahrzeuge nicht erfüllen.
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