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Illertissen
02.12.2019

Illertissen legt eine Streuobstwiese auf Vorrat an

In der Region sollen Streuobstwiesen und Blühwiesen neues Bauland ausgleichen. Die Artenvielfalt soll durch die ökologischen Flächen gefördert werden.
2 Bilder
In der Region sollen Streuobstwiesen und Blühwiesen neues Bauland ausgleichen. Die Artenvielfalt soll durch die ökologischen Flächen gefördert werden.
Foto: Peter Roth (Symbolfoto)

Plus Überall in der Region wird gebaut. Kommunen sind dazu angehalten, als Ausgleich Grünflächen zu schaffen. Ein großes Projekt wird in Tiefenbach umgesetzt.

Der Kreis Neu-Ulm wächst – die Nachfrage nach Gewerbeflächen und Wohnraum ist vielerorts groß. Was auch heißt: Es wird an allen Ecken und Enden gebaut. Natur und Landschaft bekommen das zu spüren. Felder und Wiesen müssen Mehrfamilienhäusern oder Fertigungshallen weichen, Bäume werden abgeholzt. Um dem entgegenzuwirken sind Behörden und Kommunen bereits seit Jahrzehnten dazu verpflichtet, die Versiegelung von Flächen auszugleichen: Sei es durch die Schaffung von Grünflächen, Blühwiesen oder Feuchtbiotopen, die andere Gebiete ökologisch aufwerten sollen. Im benachbarten Unterallgäu scheint dies allerdings nur bedingt zu funktionieren: Laut Maximilian Simmnacher von der Unteren Naturschutzbehörde im dortigen Landratsamt befänden sich 60 Prozent der Flächen nicht in dem Zustand, in dem sie sein sollten. Ausgleichsflächen würden entweder nicht ausreichend gepflegt oder erst gar nicht hergestellt. Wie sieht die Situation im Kreis Neu-Ulm aus?

Ein neues Wohngebiet, die Errichtung eines Sendemastes oder der Bau einer neuen Straße – im Landkreis gebe es vielfältige Eingriffe in die Natur, sagt Michael Angerer, Leiter des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftsplanung im Neu-Ulmer Landratsamt. Daher sei die Schaffung von Ausgleichsflächen auch nicht nur Aufgabe der Kommunen: Für den vierspurigen Ausbau der B10 sei beispielsweise das Staatliche Bauamt Krumbach verantwortlich. „Die Gemeinden müssen vor allem dann für Ausgleichsflächen sorgen, wenn sie Bebauungspläne ausweisen.“ Deren Größe werde durch ein Berechnungsschema festgesetzt und betrage in der Regel 20 bis 40 Prozent der Bau- und Erschließungsfläche.

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