Illertisser Schaufenster: Jetzt muss eine neue Satzung her
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde – so banal das Sprichwort ist, so gut passt es zur Debatte um das Illertisser „Schaufenster“. Nach dem Ärger um den verkaufsoffenen Sonntag bei der jüngsten Gewerbeschau war der Frust bei den Veranstaltern groß: Man überlegte sogar, ob das Ganze überhaupt noch Sinn macht. Nun steht fest: Die Lage ist keineswegs aussichtslos, man musste nur mal genau ins Gesetz schauen. Neu ist an der ganzen Sache allenfalls, dass die Gegner des verkaufsoffenen Sonntags solche Veranstaltungen häufig prüfen lassen und gegebenenfalls Einsprüche formulieren. Die Illertisser Satzung zum Schaufenstersonntag bot in der bisherigen Form Angriffsfläche. Das zeigte sich im vergangenen Jahr, als die Juristen im Landratsamt den Beschwerdeführern Recht geben mussten.
Das Schaufenster ist für Illertissen wichtig
Das sollte nicht noch einmal passieren. Zu bedeutend ist das „Schaufenster“ für das Illertisser Stadtleben – es ist ein Aushängeschild wie Musiknacht, Ökomarkt oder Gartenlust. Das Gute: Es gibt kein grundsätzliches Problem. Es kann nachgebessert werden und bis zum nächsten „Schaufenster“ 2020 ist dazu reichlich Zeit. Mit neuer Satzung könnte die für Händler wichtige und für Besucher attraktive Veranstaltung wie gewohnt stattfinden. Ein großer Wurf wäre es, eine grundlegende Regelung ins Leben zu rufen – dann müsste nicht alle zwei Jahre aufs Neue im Stadtrat darüber gesprochen werden. Und es ersparte den Gegnern ihre prüfenden Blicke. Sie wüssten dann, dass das Illertisser „Schaufenster“ unangreifbar ist. Zumindest rechtlich betrachtet.
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