Im Unterallgäu dürfen Gemeinderäte wieder tagen
Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte können auch in der Coronakrise stattfinden. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Dürfen Sitzungen kommunaler Gremien in Zeiten von Corona stattfinden? Das bayerische Innenministerium hat diese Frage mit „Ja“ beantwortet. Zum Schutz vor dem Virus gelten allerdings Auflagen. Darauf weist das Landratsamt Unterallgäu hin.
Grundsätzlich sind Veranstaltungen und Versammlungen derzeit verboten. Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen fallen laut Innenministerium jedoch nicht unter dieses Verbot. Die Entscheidungsfähigkeit der Kommunen müsse aufrechterhalten werden, damit diese handlungsfähig bleiben. Allerdings sollten Sitzungen bis auf Weiteres auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
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