In Kellmünz drängt die Zeit
Die Weiherstraße könnte von einer Verjährungsfrist betroffen sein.
Sollte der Kellmünzer Marktgemeinderat noch ausstehende Erschließungskosten einholen wollen, drängt die Zeit. Denn die Fristen für die endgültige Herstellung von Straßenausbauten und der Erhebung von Erschließungsbeiträgen ändert sich. Bürgermeister Michael Obst erläuterte, dass für Straßen, deren erstmalige Herstellung am 1. April 2021 mindestens 25 Jahre zurückliegt, kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden kann.
Das Ratsgremium habe von der VG-Verwaltung eine Priorisierung betroffener Straßen angefordert, hieß es. Das technische Bauamt habe dies aber wegen der vielen anfallenden Arbeiten nicht umsetzen können. Darüber sei man im Ratsgremium sehr enttäuscht gewesen.
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