Inhofer: Schwieriges Nachspiel vor Gericht
Warum sich ehemals scheinselbstständige Mitarbeiter des Möbelhauses und ihr Arbeitgeber nun um Geld streiten.
Der Streitpunkt ist nur auf den ersten Blick simpel: Über 500000 Euro zu viel bezahlte Umsatzsteuer fordert das Möbelhaus Inhofer laut Arbeitsrichter Hubert Angstenberger zurück. Wie berichtet, beschäftigte das Sendener Unternehmen über Jahre hinweg Verkäufer als Scheinselbstständige.
Der Hintergrund: Verurteilt wurden die Inhofers in 21 Fällen. Den bezifferten Schaden von rund 7,5 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben wurde längst beglichen. Das Problem: Auch die Scheinselbstständigen bezahlten während ihrer Tätigkeit Umsatzsteuer, sodass nun in mehreren Fällen in Finanzämtern der Region die doppelte Steuersumme auf den Konten lagert. 15 frühere scheinselbstständige Mitarbeiter der Firma Inhofer fanden sich nun zu einer Güteverhandlung vor dem Neu-Ulmer Arbeitsgericht ein. Denn die Firma Inhofer, vertreten durch die Anwältin Katharina von Ciriacy-Wantrup der Kanzlei Rubach und Partner, verklagte ihre (meist Ex-)Beschäftigten auf die Rückzahlung der Umsatzsteuer. Doch diese lagert in den Finanzämtern und nicht bei den Beklagten. Nach Informationen unserer Zeitung sind die Einzelsummen, die vor Gericht kein Thema waren, sehr unterschiedlich. Genannt wurden im Vorfeld Beträge zwischen 4000 und 40000 Euro.
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