Jugendamt informiert über Führungszeugnis
Experten erläutern den Sinn der neuen Vorschrift und die Umsetzung im Unterallgäu
Wer Kinder und Jugendliche ehrenamtlich in einem Sportverein trainiert oder zum Beispiel eine Jugendfeuerwehr leitet, braucht ein erweitertes Führungszeugnis. Das schreibt das neue Bundeskinderschutzgesetz vor. Wie die Regelung im Unterallgäu umgesetzt werden soll, erläutert das Kreisjugendamt in mehreren Informationsveranstaltungen. Vereine und Verbände erfahren darin alles Wichtige rund um das neue Gesetz.
Ziel der Vorschrift ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten. So müssen nach dem im Kinderschutzgesetz neu gefassten Paragrafen 72a im Sozialgesetzbuch VIII auch neben- und ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses enthält auch Verurteilungen, die im einfachen Führungszeugnis nicht ersichtlich sind – insbesondere auch wegen Sexualstraftaten. Das Kreisjugendamt muss nun mit den freien Trägern der Jugendarbeit, also Vereinen, Verbänden oder anderen Gruppierungen, Vereinbarungen treffen, die sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen entsprechend tätig sind. Ziel ist dabei laut Kreisjugendpflegerin Lisa Hofmann, dass der Aufwand für die Träger gering bleibt und diskret mit den Daten der Ehrenamtlichen umgegangen wird. (az)
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